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Familienstiftung
Errichtung von Familienstiftungen, etwa in Liechtenstein oder anderen geeigneten Ländern.
Worum es geht
Familienstiftungen, gemeinnützige Stiftungen und Trusts trennen Vermögen von einzelnen Personen und binden es an einen festgelegten Zweck. So bleibt Vermögen zusammen, wird vor dem Zugriff Dritter geschützt und nach Ihren Vorstellungen verwendet.
Wir beraten zur Wahl der passenden Form und des passenden Landes, gestalten Satzung und Regelwerk und begleiten die Errichtung – im Verbund mit spezialisierten Anwälten und Treuhändern.
Leistungsumfang
01
Errichtung von Familienstiftungen, etwa in Liechtenstein oder anderen geeigneten Ländern.
02
Struktur und Satzung für Stiftungen, die einen gemeinnützigen Zweck dauerhaft verfolgen.
03
Gestaltung von Trusts nach englischem und anderem Recht, einschließlich der Wahl geeigneter Trustees.
04
Rechtliche Trennung von Vermögen und persönlichen Risiken, zum Beispiel aus unternehmerischer Haftung.
05
Regeln für Begünstigte, Organe und Entscheidungen, damit die Struktur auch in Konfliktfällen funktioniert.
06
Verwaltung, Registerpflichten und Berichte – auch gegenüber Behörden und Banken.
Ablauf
01
Wir klären Ihre Ziele: Versorgung, Schutz, Gemeinnützigkeit oder Nachfolge.
02
Stiftung oder Trust, Land und Ausgestaltung – Sie erhalten einen klaren Vergleich.
03
Satzung, Organe, Einbringung des Vermögens und Registrierung.
04
Wir unterstützen Stiftungsrat und Familie über die Jahre.
Häufige Fragen
Eine Stiftung ist eine eigene juristische Person. Ein Trust ist ein Rechtsverhältnis, bei dem ein Trustee Vermögen für Begünstigte verwaltet. Welche Form passt, hängt von Ihren Zielen und Ihrem Wohnsitz ab.
Richtig aufgesetzt, kann sie Vermögen vom persönlichen Risiko trennen. Übertragungen kurz vor einer Krise können jedoch angefochten werden – deshalb lohnt frühe Planung.
Das hängt vom Sitz der Stiftung und vom Wohnsitz von Stifter und Begünstigten ab. Die steuerliche Würdigung stimmen wir mit Beratern in Ihrem Land ab.
W-V Law Firm LLP berät im formalen Gesellschaftsrecht und – soweit vereinbart – im Steuerrecht des Vereinigten Königreichs. Steuer- und Rechtsfragen nach deutschem, österreichischem oder schweizerischem Recht werden gemeinsam mit qualifizierten Beratern unseres Netzwerks in Ihrem Land geklärt.
Antwort fast immer noch am selben Tag.