Erbschaft & Nachfolge

Was über Jahrzehnte aufgebaut wurde, soll in gute Hände übergehen – geplant, fair und steuerlich durchdacht.

Mr and Mrs Andrews · Thomas Gainsborough, um 1750

Worum es geht

Die Übergabe eines Unternehmens oder größeren Vermögens ist selten ein einzelner Moment, sondern ein Prozess über Jahre. Wer früh beginnt, kann Freibeträge mehrfach nutzen, Streit in der Familie vermeiden und das Unternehmen stabil halten.

Wir begleiten Nachfolge innerhalb der Familie ebenso wie den Verkauf an Dritte – von der Unternehmensbewertung bis zur Übertragung der Anteile.

Für wen

  • Unternehmer, die ihre Nachfolge regeln möchten
  • Familien mit Vermögen in mehreren Ländern
  • Erben, die eine Übertragung ordnen müssen
  • Gesellschafter, die einen Verkauf vorbereiten

Leistungsumfang

Was wir für Sie übernehmen.

01

Nachfolgekonzept

Wer übernimmt was und wann? Wir entwickeln mit Ihnen einen Fahrplan für die Übergabe.

02

Schenkung zu Lebzeiten

Schrittweise Übertragung von Vermögen, um Freibeträge sinnvoll zu nutzen.

03

Internationale Erbfälle

Vermögen und Erben in mehreren Ländern erfordern eine Abstimmung der Rechtsordnungen.

04

Unternehmensbewertung

Eine nachvollziehbare Bewertung als Grundlage für Übergabe, Verkauf oder Ausgleich unter Erben.

05

Kauf und Verkauf

Begleitung beim Unternehmenskauf und -verkauf, von der Vorbereitung bis zum Abschluss.

06

Strukturen für die nächste Generation

Holding, Stiftung oder Trust als Rahmen, der das Vermögen zusammenhält.

Ablauf

So gehen wir vor.

01

Erstgespräch

Wir besprechen Familie, Vermögen und Ihre Vorstellungen für die Zukunft.

02

Bestandsaufnahme

Vermögen, Beteiligungen, Verträge und Testamente werden erfasst und bewertet.

03

Nachfolgeplan

Sie erhalten einen Fahrplan mit Varianten, Zeitpunkten und steuerlichen Auswirkungen.

04

Umsetzung

Übertragungen, Verträge und Strukturen – koordiniert mit Notaren und Beratern.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?

So früh wie möglich. In vielen Ländern lassen sich Freibeträge in regelmäßigen Abständen erneut nutzen. Das wirkt nur, wenn die Planung rechtzeitig beginnt.

Was gilt, wenn ich im Ausland lebe?

Auch nach einem Wegzug kann das frühere Heimatland für eine gewisse Zeit noch Erbschaftsteuer erheben. Wir berücksichtigen das bei der Planung.

Begleiten Sie auch den Verkauf an Dritte?

Ja. Wir unterstützen bei Bewertung, Vorbereitung und Abwicklung des Unternehmensverkaufs.

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W-V Law Firm LLP berät im formalen Gesellschaftsrecht und – soweit vereinbart – im Steuerrecht des Vereinigten Königreichs. Steuer- und Rechtsfragen nach deutschem, österreichischem oder schweizerischem Recht werden gemeinsam mit qualifizierten Beratern unseres Netzwerks in Ihrem Land geklärt.

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